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DB-News 26/09- Rechtsanwaltskanzlei Wester & Wilpert - vom 10.12.2009

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Rechtsanwaltskanzlei Wester & Wilpert-
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht-

bitte weiter!






Unsere Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Wester & Wilpert betreut seit ihrer Gründung
1995 eine umfangreiche Klientel in Fragen des deutschen Rechtes.
In Anbetracht immer komplexer werdender Rechtsmaterien und der nicht abnehmenden Gesetzgebungsflut legen wir sehr viel Wert auf eine deutliche Spezialisierung, weil in vielen Bereichen ein großes Maß an Wissen und Erfahrung unverzichtbar ist.
 

Das Team

Unser Team
In unserer Kanzlei arbeiten Anwälte- Wolfgang Wester, Klaus Wilpert und Franz Frenger. Beschäftigt sind als freie Mitarbeiter noch zwei weitere.
Unsere tägliche Arbeit wird hervorragend unterstützt von einem bewährten und bestens geschulten Mitarbeiterteam.
Frau Lülsdorff, unsere Bürovorsteherin, ist zudem selbstständige Ansprechpartnerin bei Inkasso- und Zwangsvollstreckungsangelegenhei ten.
 
Rechtsgebiete
Zu Beginn unserer anwaltlichen Tätigkeit (Kanzleigründung 1995) verstanden wir uns zunächst als Allgemeinkanzlei. Aber schon recht schnell zeichnete sich ab, dass verantwortungsvolle und erfolgreiche Anwaltsarbeit nur dann gewährleistet werden kann, wenn wir uns auf einige Rechtsgebiete beschränken. Keiner kann Alles. Daher haben wir eine deutliche Spezialisierung gewählt, was sich auch durch den Erwerb der Fachanwaltschaften zeigt.
-  Arbeitsrecht
-  Familienrecht
-  Erbrecht
-  Strafrecht
-  Mietrecht
-  Reiserecht
-  Verkehrsrecht
-  WEG- Recht
-  Vertragsrecht
-  Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt in Köln-Nord
 

Fachanwalt
für   - Arbeitsrecht
und  - Familienrecht
Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen.
Diese müssen auf dem jeweiligen Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Fachanwalt in Köln-Nord
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Weitere Informationen Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Die arbeitsrechtlichen Mandate werden bei uns vornehmlich von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Wester und Herrn Franz Frenger bearbeitet. Beide sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Fachanwalt für Arbeitsrecht Köln
Im Individual- und Kollektivarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen. Das Ziel unserer Arbeit und unseres persönlichen Einsatzes ist die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.
Arbeitgeber
Wir vertreten auch eine Vielzahl von Arbeitgebern, die den Umstand schätzen, dass wir aufgrund unserer spezialisierten und umfassenden Tätigkeit wissen, wie Arbeitnehmer und Betriebsräte „ticken“. Wir werden hierbei sowohl im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, d.h. beratend, als auch im Gerichtsverfahren tätig. Hierbei vertreten wir Sie in allen gerichtlichen Verfahren, d.h. insbesondere in Kündigungsschutzverfahren sowie in deren Vorbereitung und bei Zahlungsklagen. Selbstverständlich werden wir auch für Sie tätig, sofern es um Auseinandersetzungen mit Ihrem Betriebsrat geht.
Arbeitnehmer
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch. Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben, setzen wir uns dafür ein, dass eine Abfindung gezahlt oder Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Im Fall einer Kündigung empfiehlt es sich, unverzüglich den Rechtsanwalt zu konsultieren, um zu gewährleisten, dass die im Arbeitsrecht geltenden kurzen Fristen eingehalten werden.
Wir werden auch auf allen anderen Gebieten des Arbeitsrechts für Sie tätig, also wenn beispielsweise eine Abmahnung im Raume steht oder der Arbeitgeber kein angemessenes Zeugnis/Zwischenzeugnis erteilt hat. Selbstverständlich werden auch Zahlungsklagen für ausstehende Gehälter effektiv durchgesetzt.
Betriebsräte
Wir begleiten und beraten seit geraumer Zeit Betriebsräte hinsichtlich der Verhandlung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen.
Hier ist stets auf das Zusammenspiel von bereits vorhandenen Betriebsvereinbarungen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu achten. Gleichfalls sind geltende Tarifverträge mit den jeweiligen Besonderheiten zu beachten.
Anwalt Köln-Nord
Weitere Informationen Familienrecht
Familienrecht
Kaum ein anderes Rechtsgebiet bietet so viel Konfliktpotenzial wie das Familienrecht. Wir streiten uns gerne, wenn es denn wirklich sein muss. Ebenso gerne helfen wir unseren Mandanten aber auch dabei, einvernehmliche und dann deutlich preiswertere Lösungen zu finden und umzusetzen.
Es geht bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen zwar häufig um Geld, manchmal auch nur darum, aber regelmäßig sind wegen anderer Themen auch die verschiedensten Gefühle aller Betroffener, vor allem der Kinder mit zu berücksichtigen. Auch das ist uns wichtig. Deshalb begrüßen und akzeptieren wir, dass kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Familienrecht eine solch große Nähe zwischen Mandant und Anwalt verlangt. Neben Erfahrung und Fachwissen ist daher auch ein großes Maß an Einfühlungsvermögen gefragt, damit das erforderliche Vertrauen auch entsteht. Deshalb beschäftigen wir uns nicht nur „so nebenbei“ mit diesem schwierigen Rechtsgebiet, sondern haben diesen Bereich unserer Arbeit als ganz deutlichen Schwerpunkt bewusst gewählt.
Die wesentlichen Bereiche unserer erfolgreichen Tätigkeit sind folgende:
Scheidung- Fachanwalt Köln
Unterhalt (für Kinder, getrennte Eheleute, nichteheliche Mütter, Eltern, Enkel)
Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung
Sorgerecht
Besuchsregelungen (Umgangsrecht)
Hausratsverteilung
Gewaltschutzgesetz
Eheverträge
Das Familienrecht wird bei uns von den beiden Fachanwälten Wolfgang Wester und Klaus Wilpert bearbeitet.
Rechtsanwälte in Köln-Nord
Weitere Informationen Erbrecht
Erbrecht
Wir beraten und vertreten - gerichtlich und außergerichtlich - Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer im Zusammenhang mit deren Rechten vor und insbesondere nach dem Erbfall.
Das Ziel der beratenden Tätigkeit besteht darin, ohne langwierige Prozesse die Erbschaft abzuwickeln und berechtigte Ansprüche geltend zu machen oder unberechtigte abzuwehren
Die wesentlichen Bereiche unserer erfolgreichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts sind folgende:
Pflichtteilsrecht
Erbauseinandersetzung
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Der Bereich des Erbrechtes wird bei uns vorwiegend von Herrn Rechtsanwalt Klaus Wilpert bearbeitet.
 
 
Kontakt

Anschrift:
Anwaltskanzlei
Wester & Wilpert
Robert-Perthel-Straße 45
50739 Köln
Fon: 02 21 / 1 30 12 06
Fax: 02 21 / 1 30 12 14
Web: www.wester-wilpert.de

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
 
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Anfahrt


Unsere Kanzlei befindet sich im Kölner Norden-

Köln
-Longerich -Ossendorf  -Bocklemünd -Bickendorf -Butzweilerhof


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Impressum
Hinweise gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG) in der Fassung vom 26.02.2007:
Diese Seiten werden Ihnen bereitgestellt von:
Rechtsanwälte Wolfgang Wester und Klaus Wilpert
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Telefon: (02 21) 1 30 12 06
Telefax: (02 21) 1 30 12 14
E-Mail: info(at)wester-wilpert.de
Internet: www.wester-wilpert.de
Steuer-Nummer: 217 5867 0534 - Finanzamt Köln-Nord
Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der folgenden Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon: (02 21) 97 30 10 - 0
Telefax: (02 21) 97 30 10 - 50 (oder - 55)
E-Mail: kontakt(at)rak-koeln.de
Internet: www.rak-koeln.de
Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt”
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde den in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälten aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung und einem besonderem
Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweils zuständigen
Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz
zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998
geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer
zuerkannt.
Berufsregeln für Rechtsanwälte
Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte unterliegen den folgenden
berufsrechtlichen Regelungen in den jeweils geltenden Fassungen:

BRAO
Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 1959, 565)
( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/index.html)
RVG
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vom 26.07.1957 (BGBl. I 1957, 861, 907)
( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rvg/index.html)
BORA
Berufsordnung für Rechtsanwälte in der Fassung vom 1.7.2003
( http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/BORAStand01.07.03.pdf)
FAO
Fachanwaltsordnung
( http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/FAOStand01.07.03.pdf)
CCBE
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
( http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/Berufsregeln-CCBE-Fassung01.11.01Stand01.07.03.pdf)
EuRAG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (BGBl. I 182)
( http://www.brak.de/seiten/pdf/EuRAG.pdf)
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 Abs. 2 RStV:
Klaus Wilpert
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln