Alle anzeigen

D H - B u s i n e s s
Bitte auf ein Thema  k l i c k e n -  oder einen Suchbegriff eingeben!

Die Rechtsform in der Selbstständigkeit- mehr!

Welche Rechtsform, insbesondere in 
Abhängigkeit der Haftung, ist eine gern unterschätze Kernfrage. Sie kann im schlimmsten Fall den finanziellen  T o t a l v e r l u s t  der zu haftenden Person zur Folge haben.


Im Gegensatz  zu Personengesellschaften, besonders dann, wenn bei dem persönlich Haftenden hohe Vermögenswerte vorhanden sind, ist die Kapitalgesellschaften in der Regel nicht so anfällig gegen Angriffe. Gerade dann wenn nur die gesetzliche  Mindesteinlage zu Buche steht.


Besonders bei unberechtigten Schadensersatzforderungen fehlt  dann oft die Motivation!


Im deutschen Rechtssystem besteht eine klassische Zweiteilung in

·  Personengesellschaften und

·  Kapitalgesellschaften.

Diese Gesellschaftstypen unterscheiden sich neben der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung vor allem
in der Haftung und steuerrechtlichen Betrachtung.

Zu den Personengesellschaften zählen

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) und

Die stille Gesellschaft.

Als Kapitalgesellschaft werden

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Aktiengesellschaft (AG) und

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet.

Daneben gibt es eine Reihe von Misch- und Sonderformen, zu denen als bekannteste die GmbH & Co. KG zählt.

Auch in Deutschland besteht die Möglichkeit, eine ausländische Rechtsform wie z. B. die "Limited (Ltd.)" zu nutzen. Des Weiteren gibt es seit 2004 eine eigene Rechtsform europäischen Rechts, die Europäische Aktiengesellschaft.

Der wichtigste Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften:

Bei einer Personengesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft persönlich in   v o l l e m  U m f a n g   und mit dem gesamten Privatvermögen.

Die Kapitalgesellschaft haftet dagegen "selbst" mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Die Kapitalgesellschaft ist eine sogenannte juristische Person und besitzt damit eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. die Kapitalgesellschaft ist selbst Trägerin von Rechten und Pflichten.

Für die Personengesellschaft trifft dies unter bestimmten Voraussetzungen für die KG, OHG und GbR, gemäß der Rechtssprechung des BGH,  zu.

 

© 2007 by G.Donath