Bei einem Internetauftritt ist darauf zu achten, dass
die Regeln und Informationspflichten berücksichtigt werden.
Das Gesetz über die Nutzung von Telediensten oder
der Mediendienste-Staatsvertrag schafften hierfür die Grundlage.
Informationspflicht, Impressum!
§ 6 des Teledienstegesetz oder § 10 des Staatsvertrag über Mediendienste:
Das Ziel ist: Schaffung von einheitlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste.
Reservierung der Domain (s) Recht- mehr!Bei der Reservierung von Domains ist darauf zu achten, dass keine Marken- und sostigen Rechte verletzt werden.
Die Überprüfung des gewünschten Namens
vor der Reservierung kann späteren Ärger vermeiden.